Geschäftsführer von Gesellschaften in Brasilien


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Voraussetzungen, um Geschäftsführer von Gesellschaften in Brasilien zu sein

Der Geschäftsführer (Direktor) kann Ausländer oder Brasilianer sein, aber er muss nach brasilianischem Recht zwingend seinen ständigen Wohnsitz im Land haben.

Bei einer Niederlassung in Brasilien, die ihren Direktor nach Brasilien schicken will, oder eines Investors, der sich in Brasilien niederlassen will, können Sie während des Visa-Antragsverfahrens auf einen unserer Direktoren zurückgreifen.

Wir verfügen über ein großartiges Team aus Fachkräften mit langjähriger Erfahrung in Brasilien, sodass unsere Geschäftsstelle Ihnen kompetente und erfahrene Direktoren stellen kann, denen sie die Geschäftsführung Ihrer Gesellschaft gelassen anvertrauen können.